DSGVO - Gefahrgut auf meiner Webseite
Wem nützt der Gral die DSGVO eigentlich? Oder genauer gefragt: Hat der Webseitenbesucher wirklich einen Nutzen durch die Datenschutzerklärung?
Ich betreibe eine Firmenwebseite. Natürlich muss ich jedem Besucher die Möglichkeit bieten, sich über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren. Doch hier folgt die große Überraschung: Im Wesentlichen wird meine Aufbewahrungspflicht durch das Finanzamt geregelt. Wenn jemand mit mir Geschäfte machen will oder bereits gemacht hat, sind seine persönlichen Datenschutzinteressen meinem Finanzamt völlig egal. Da wird „Kommunikation zur Anbahnung“ für 6 Jahre und „Geschäftsvorfälle“ für 10 Jahre archiviert.
Praktisch gesehen werkelt im Hintergrund zudem ein Matomo-Tool, das mir verrät: Es interessiert sich kaum jemand für mein „Geschwafel“. Obwohl alles detailliert erklärt wird, liest es laut Auswertung schlichtweg niemand.
Wem also nützt diese Datenschutzerklärung? Anwälten! Egal, ob man keine hat oder eine braucht – am Ende verdienen vor allem die Rechtsverdreher.
Warum der reißerische Titel?
Weil ich auf ein Geschäftsmodell hereingefallen bin, das mich schwer zum Nachdenken gebracht hat. Ich verwendete eine Muster-Datenschutzerklärung, die schon zu Beginn dieses DSGVO-Unfugs von einigen größeren IT-Zeitschriften beworben wurde. Diese Erklärung habe ich im Laufe der Zeit angepasst und vor allem um einige Opt-Outs und Hinweise erweitert. Dabei muss ich wohl den Link zum Urheber überschrieben haben – genau genommen fehlte nicht nur der Quellenverweis, sondern das gnze Ende.
Jetzt kommt der Clou: Der Anbieter dieser „kostenlosen“ Datenschutzerklärung lauert geradezu auf solche Verstöße. Mit scheinbarem Entgegenkommen fordert er vehement Geld von mir. Erklärungen, dass es ein Copy-Paste-Fehler war, lässt er nicht gelten. Stattdessen droht er mit rechtlichen Schritten, die eine spezialisierte Kanzlei sicher auch gnadenlos durchklagen würde.
Begriffe, die so ähnlich klingen wie „Lizenzschutzgebühren“ erinnern mich an Filme mit Al Capone oder Don Corleone. Da stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Meine Warnung an euch: Schaut lieber dreimal hin, von wem ihr solche Vorlagen verwendet.
Ich habe daraus gelernt. Ich nutze nun eine deutlich simplere Erklärung, die zuverlässig unter der GPL 3.0 steht. Mein Dank gilt dem Schöpfer, der wohl ebenfalls bereits schlechte Erfahrungen sammeln musste.
Falls ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt: Auch wenn man – wie ich in diesem Fall – einen kleinen Fehler gemacht hat, bleibt ein solches Geschäftsmodell höchst fragwürdig. Wenn man diesen Akteuren nachweisen könnte, dass sie rein aus Gewinnabsicht so handeln (Stichwort: Rechtsmissbrauch), könnte man ihnen das Handwerk legen.
Melden kann man solche Praktiken durchaus. Wenn sich genügend Geschädigte finden, rücken die Behörden diesen Anbietern vielleicht doch einmal auf die Pelle.
Die Verbraucherzentrale ist eine der wenigen Stellen, die mir dazu einfallen, an die könnt ihr euch wenden. Ich bin für weitere Tipps natürlich offen.
